Bonstetten und Obfelden mit Forderungen

Die Gemeinden der Deponiestandorte wünschen sich mehr Mitsprache und teils auch Entlastungen

Luftaufnahme vom April 2024 der Deponie Tambrig in Obfelden. Die neue Leichtbauhalle ist fertiggestellt. Die Erweiterung der Deponie wäre in Richtung Süd-Ost (linker Bildrand) geplant. (Archivbild Spross-Holding AG)

Die Baudirektion plant insgesamt 23 neue Deponiestandorte für den Kanton Zürich. Ein neuer Standort ist das Gebiet Moos­acher in Bonstetten. Ebenfalls soll die Kapazität der bestehenden Deponie Tambrig in Obfelden mehr als verdoppelt werden. Im Gebiet Holzweid und Fuchsloch im Gemeindegebiet Maschwanden und Obfelden sollen aber auch zwei Standorte aufgehoben werden. Diese waren als Deponiestandorte vorgesehen, aber bisher nicht als solche umgesetzt. In der Analyse schreibt der Kanton, dass der Standort Holzweid neu kritisch hinsichtlich Grundwasser und sehr kritisch bezüglich Land- und Naturschutz beurteilt wird. Der Standort Fuchsloch wird aus Sicht Grundwasserschutz neu als ungeeignet beurteilt.

Die Deponieplanung ist Teil der öffentlichen Auflage der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans. Diese dauert vom 6. Dezember 2024 bis noch 14. März 2025. Der Vorstand der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt (ZPK) hat aus Sicht der Region zur Vorlage Stellung genommen. Man habe sich mit beiden Standorten auseinandergesetzt und könne sagen, dass der Kanton die Evaluation der Standorte sorgfältig gemacht habe (siehe Front-Artikel). Aber auch die beiden Standortgemeinden haben ihre Meinung dem Kanton mitgeteilt.

Bonstetten sieht auch Vorteile

Im Bonstetter Gebiet Moosacher wäre ein Volumen von 650000 Kubikmetern möglich. Dies bei einer durchschnittlichen Schütthöhe von 8 Metern. Die ZPK sagt dazu, dass das Gebiet nicht primär als Naherholungszone im Fokus und mit der Kantonsstrasse gut erschlossen sei. Der Gemeinderat von Bonstetten spricht in seinem Gemeinderatsbeschluss von einer «Wiedereröffnung», da das betroffene Gebiet bereits früher für Abfallablagerungen genutzt wurde.

Dass der als sanierungsbedürftig und belastet geltende Standort für den Deponiebetrieb saniert und später in einem besseren Zustand zurückgelassen wird, sieht der Gemeinderat als grossen Vorteil. Der Gemeinderat erachtet daher die negativen Auswirkungen während des Betriebes wie Verkehr und Bautätigkeit als vertretbar. «Dennoch soll bei einer konkreten Deponieplanung in Bonstetten eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde erfolgen, damit möglichst alle lokalen Massnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt berücksichtigt werden», hält der Beschluss fest.

Obfelden mit Bedenken

In Obfelden soll die Deponie Tambrig mit einer momentanen Kapazität von 2,5 Millionen Kubikmeter auf 6 Millionen Kubikmeter erweitert werden. Es wird mit einer mittleren Schütthöhe von 40 Metern ­gerechnet. Im Dossier des Kantons wird die gute Erschliessung durch den neuen Autobahnzubringer und die Bahnverladeanlage in Affoltern erwähnt. Diese Vorteile sieht auch der Vorstand der ZPK und erwähnt, dass die Deponie auch wenig einsehbar sei.

In der Stellungnahme des Gemeinderates Obfelden wird moniert, dass man im Vorfeld nicht von der Baudirektion über den Verfahrensprozess informiert wurde. «Die Fläche für die Deponieerweiterung wird in Obfelden am stärksten vergrössert, obwohl die Bewertungskriterien für die Standortevaluation eine geringe Punktezahl für die Tambrig ergeben haben», schreibt die Gemeinde und führt an, dass die mangelnde Transparenz über die Punktevergabe und der Entscheidungsgrundlagen in den Dokumentationen zur Teilrevision Fragen aufwerfe. Weiter solle die Gemeinde Obfelden nicht nur belastet, sondern auch über finanzielle oder andere Vergünstigungen entlastet werden, zudem der Betreiber der Anlage ohnehin keine Steuern in der Gemeinde entrichten müsse. Neben einem erheblichen Eingriff in die Landschaft berge die Erweiterung auch Risiken für das Grundwasser. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sei zwingend notwendig. Dies hat der Kanton auf Anfrage im letzten Jahr auch so geplant. Mit dem nächsten Planungsschritt für die Erweiterung wird es ein kantonales Gestaltungsplanverfahren geben, welches auch eine UVP umfasst.

Weiter erwartet die Gemeinde auch einen Anstieg des Verkehrsaufkommens in der Region Obfelden-Ottenbach. «Es liegt in der Verantwortung der Baudirektion, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelastung zu kontrollieren und zu minimieren», hält die Gemeinde fest und fordert: «Um den Verkehr über die Umfahrungsroute zu lenken, sind durch die Baudirektion geeignete Signalisationen anzubringen.»

Über den Umfang der Rückmeldungen zum Richtplan generell kann die Zürcher Baudirektion noch keine Angaben machen. Man werde nach Ablauf der Frist noch einige Tage die Einsendungen via Postweg abwarten. Danach seien Aussagen zur Menge möglich, wie die Medienstelle auf Anfrage mitteilt. Inhaltliche Aussagen würden dann erst mit einem später erscheinenden Mitwirkungsbericht bekannt gemacht. Die Medienstelle hält fest: «Grundsätzlich steht bei öffentlichen Anhörungen nicht die Anzahl, sondern der Inhalt der Rückmeldungen im Vordergrund.»

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