«Dann sind Sie tot. Tooot!»

Architekt wegen mehrfacher Drohung und versuchter Nötigung verurteilt

Das Urteil des Bezirksgerichts Affoltern (im Bild) zog der Beschuldigte ans Obergericht weiter. (Bild Werner Schneiter)
Das Urteil des Bezirksgerichts Affoltern (im Bild) zog der Beschuldigte ans Obergericht weiter. (Bild Werner Schneiter)

Die Schimpftirade des 63-jährigen Architekten aus dem Kanton Zug begann schon am Eingang zum Bezirksgericht Affoltern, als er Ende April 2024 von zwei Kantonspolizisten empfangen wurde und er den Rucksack öffnen musste. Die Vorsichtsmassnahme schien angebracht – nicht nur, weil ihm die Staatsanwaltschaft Drohung und Nötigung vorwarf. Als sich der Schweizer deswegen vor Bezirksgericht verantworten musste, rastete er mehrmals verbal aus.

Er sprach von einer «bireweiche Anklage» und von «Gehirnfehlern dieser Rechtsverdreher». Die anwesenden Kapo-Beamten bezeichnete er als Mitglieder eines «Trachtenvereins.» Den Gerichtspräsidenten unterbrach er mehrmals und raunte ihn an: «Sie ­haben mich durch die ganze Schweiz gejagt, nun soll ich Ihnen noch die Beine küssen.» Der «Anzeiger» titelte damals: «Das Bezirksgericht als Theater­bühne.»

Sein renitentes Verhalten am Gericht nährte schon damals die Vermutung, dass sich das, was ihm vorgeworfen wird, auch so ereignet hat. Nach dem Kauf eines Betonmischers im Frühjahr 2022 in einem Baumarkt in Affoltern hat er zwei Angestellte massiv bedroht, eine Mitarbeiterin am Telefon sogar mit dem Tod. «Wenn Sie mich jetzt nicht verbinden, komme ich vorbei. Dann sind Sie tot! Tooot!» Und er drohte ausserdem, den Baumarkt «wegen dieser Scheissmaschine» abzufackeln. Seine verbalen Entgleisungen wiederholte er später am Telefon und deckte eine Mitarbeiterin mit nicht zitierbaren Ausdrücken ein. Vor Gericht bestritt er den ihm zur Last gelegten Sachverhalt. Er sei provoziert worden von «dummen, inkompetenten Angestellten». Er habe sich wegen fehlender Maschinenteile und wegen der falschen Gebrauchsanleitung beschwert – in einer Form, die in der Baubranche üblich sei. Niemals habe er jemanden bedroht, schon gar nicht wegen einer Maschine, die 250 Franken gekostet habe. Man habe ihn schlecht beraten, ja, provoziert. «Wo sind die Beweise, die Tonbandaufnahmen?», fragte er und sprach von «Stasi-Methoden». – Am Gericht musste die Verhandlung schliesslich abgebrochen werden, weil er Mann den Saal nullkommaplötzlich mit der Bemerkung verliess: «Mein Zug fährt jetzt.»

Keine Spur von Einsicht und Reue

Ein gutes halbes Jahr später liegt nun das schriftlich begründete Urteil vor. Das Bezirksgericht Affoltern hegt keinerlei Zweifel an den Aussagen der bedrohten, in Angst und Schrecken versetzten Mitarbeitenden. Ihre Aussagen seien kongruent, stimmig, lebensnah und glaubhaft, die Aussagen des Beschuldigten hingegen nicht. Er habe auch Polizeibeamte und Ausländer beschimpft, heisst es im Urteil. Seine Aussagen an der Hauptverhandlung seien ausweichend, ja unflätig gewesen – frei von Einsicht und Reue. Von seinen Anrufen seien keine Tonbandaufnahmen vorhanden. Der Architekt weist eine Vorstrafe aus dem Jahr 2017 auf: grobe Verletzung von Verkehrsregeln und pflichtwidriges Verhalten bei Unfall. Damals kassierte er eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 130 Franken.

Das Bezirksgericht Affoltern verurteilte den Mann im Sinne der Anklage: wegen mehrfacher Drohung und ­versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken (15000 Franken). Auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte Busse von 3000 Franken wird verzichtet. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Verfahrenskosten von knapp 4000 Franken gehen zu seinen Lasten.

Urteil GG 230 012 vom 1. November 2024,

noch nicht rechtskräftig

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