Das sind die ausgewählten Gebiete

Der Kanton Zürich will die Windparks innerhalb von sechs Jahren erstellen

Eignungsgebiete für Windenergie­anlagen. (Grafik Kanton Zürich)

Eignungsgebiete für Windenergie­anlagen. (Grafik Kanton Zürich)

Martin Neukom an der Medienorientierung in Zürich. (Bild Marcus Weiss)

Martin Neukom an der Medienorientierung in Zürich. (Bild Marcus Weiss)

«Es konnten nun 20 Anlagenstandorte im Kanton festgesetzt werden. Dies mag nach wenig klingen, doch die damit erreichbare Produktion von 530 Gigawattstunden Energie pro Jahr würde ausreichen, um 300000 E-Autos jeweils 10000 Kilometer fahren zu lassen», erklärte Martin Neukom an der Medienorientierung in Zürich.

Verschlankte Prozesse sollen die Planungsphase verkürzen

Mit einem neuen Genehmigungsverfahren, bei dem alle Rechte gewahrt blieben, die Prozesse aber verschlankt würden, versuche der Kanton nun, die ­Planungszeit für Windkraftanlagen zu verkürzen. «In Deutschland geht das gesamte Verfahren zum Bau eines Windparks sechs Jahre, es sollte unser Ziel sein, dies auch so zu erreichen», meinte der Baudirektor.

Ein abschreckendes Beispiel für eine lange Planungszeit sei der Windpark Sainte-Croix in der Westschweiz, dort habe es 23 Jahre gedauert, bis mit den zweijährigen Bauarbeiten begonnen werden konnte. «Dies ist irrsinnig, nicht zuletzt auch deshalb, weil für die Planung ein bestimmter Anlagetyp angegeben werden muss, der nach so langer Zeit technisch längst überholt wäre.» Die Gemeinden seien zwar nicht Teil des Verfahrens, sie könnten aber Einfluss nehmen. Berechtigten Begehren der ­Gemeinden werde entsprochen, beispielsweise auch bei der Erschliessung der Anlagen. Es sei ihm persönlich ­wichtig, dass es Möglichkeiten der Beteiligung von Gemeinden und Bevölkerung am wirtschaftlichen Erfolg der Windenergieanlagen gebe, sagte der Regierungsrat.

Der grösste Teil der Anlagen wird von grosser Dimension sein

«Die Standortauswahl war nicht politisch», betonte Martin Neukom bei der Präsentation der Landkarte mit den Eignungsgebieten. Lokale Initiativen etwa hätten keine Rolle gespielt, ausschliesslich sachliche Kriterien. Gefragt nach den Mindestabständen zu Gebäuden und Siedlungen, antwortete der Politiker, dass ein bestimmter Mindestabstand bewusst nicht verankert worden sei, weil es bei jeder einzelnen Anlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung gebe, wo zahlreiche Faktoren einbezogen würden. So beeinflusse beispielsweise auch die Windrichtung, wie stark ein Windrad auf Anwohner einwirken würde.

An der abschliessenden Fragerunde wurde auch erwähnt, dass der grösste Teil der Windkraftanlagen von grosser Dimension sein werde, also voraussichtlich über 200 Meter hoch. Es werde für jeden Standort ein «Steckbrief» erstellt, in dem auch verzeichnet sei, wie viele Anlagen an diesem Ort Platz finden ­würden, maximal wären es wohl fünf bis sechs Windräder. Bei der nächtlichen Beleuchtung der Türme für die Flugsicherheit werde eine Lösung wie in Deutschland angestrebt, wo die Warnleuchten nur dann eingeschaltet werden, wenn sich tatsächlich ein Flug­objekt nähert.

Die nächsten Schritte werden nun die öffentliche Auflage der Richtplanvorlage sowie die Vernehmlassung zum Kantonalen Energiegesetz sein, zu beidem können sich Privatpersonen, Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. bis zum 31. Oktober dieses Jahres äussern. Für Samstag, 31. August, ist von 9 bis 12.15 Uhr eine Feedbackveranstaltung für die Bevölkerung der Region Knonauer Amt angesetzt. Eine Anmeldung ist dazu erforderlich. Weitere Infos und Anmeldung:

www.zh.ch/windenergie

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