«Das Verbot ist begrüssenswert, aber zu wenig griffig»

Einwasserungsverbot nach Quagga-Muschelfund: Türlersee-Kenner sind nicht überzeugt

Eine Einwasserungssstelle, die von der Baudirektion abgesperrt wurde. (Bild Romeo Nagele)

Eine Einwasserungssstelle, die von der Baudirektion abgesperrt wurde. (Bild Romeo Nagele)

Wie die kantonale Baudirektion am Freitagmorgen mitteilte, hat ein Team des Wasserforschungsinstituts Eawag Anfang September im Zürcher See­becken sowie vor Thalwil einzelne Exemplare der Quagga-Muschel gefunden. Aufgrund der Grösse der Muscheln ist davon auszugehen, dass diese sich bereits seit einiger Zeit im Zürichsee befinden. Die Muschel ist hierzulande nicht gern gesehen: Sie stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und verdrängt in den Schweizer Seen einheimische Tierarten. «Wenn die Quagga-Muschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden», warnt die Baudirektion.

Um zu verhindern, dass sie mit Booten in weitere Zürcher Seen verschleppt wird, hat der Kanton Zürich deshalb ein Einwasserungsverbot für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee verfügt. Ab sofort dürfen also keine immatrikulierten Boote mehr in diesen drei Seen einwassern. Dies soll verhindern, «dass die Quagga-Muschel deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet». Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dortbleiben.

Ab 2025 muss für Boote ein Heimgewässer deklariert werden

Das Einwasserungsverbot ist gemäss Baudirektion als Übergangsmassnahme vorgesehen. 2025 soll eine neue Regelung in Kraft treten, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt. Jedoch sollen Bootsbesitzende mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklarieren. Die Massnahme soll so lange gelten, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt wird. Ausserkantonale Boote sollen ab 2025 nicht mehr in Zürcher Seen und Fluss­abschnitten einwassern dürfen, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Kraft tritt.

Türlersee: Gefahr lauert eher an Gummibooten und SUPs

Der Entscheid des Kantons sei grundsätzlich ein positives Zeichen, sagt Marco Strebel, Präsident des Türlerseeschutzverbands auf Anfrage. Bloss komme er deutlich zu spät, findet er: «Das Problem mit der Quagga-Muschel ist hinlänglich bekannt.» Seit drei Jahren bereits hänge der Türlerseeschutzverband Plakate auf, um die Besucherinnen und Besucher zu sensibilisieren. Diese wären aus Sicht von Strebel nämlich die effektivste Zielgruppe. Die Gefahr rühre – zumindest am Türlersee – nicht von den Booten der Sportfischer her, sondern von Gummischlauchbooten, Stand-up-Paddels oder Schwimmhilfen, die am Ufer aufgeblasen werden und beim nächsten Einsatz womöglich bereits wieder in einem anderen Gewässer schwimmen. «Das Verbot ist zwar begrüssenswert, aber zu wenig griffig», bilanziert Strebel. «Damit es wirkt, müsste es dringend auf Gummiboote oder Stand-up-Paddels (SUP) ausgeweitet werden. Eine Vollsperrung wäre deutlich wirkungsvoller.»

Diese wäre auch aktuell, Mitte September, noch sinnvoll, ist er überzeugt: Erfahrungsgemäss dauere die SUP-­Saison etwa zwei Monate länger als die Badesaison.

Mathias Aschwanden, Präsident des lokalen Sportfischervereins, pflichtet dieser Einschätzung bei: «Auf dem Türlersee sind bereits heute nur Boote unterwegs, die ausschliesslich dort eingewassert werden.» Auch im Winter, wenn die Boote nicht vor Ort anliegen, sind sie auf keinem anderen Gewässer unterwegs, sondern an einem trockenen Platz eingelagert. «Sogar der Anhänger, mit dem die Boote transportiert werden, kommt ausschliesslich mit Türlersee-Booten in Kontakt», betont Aschwanden.

Die beiden Vereine seien in engem Austausch, betonen sowohl Aschwanden als auch Strebel. Sie erwägen nun, sich beim Kanton für weitergehende Massnahmen starkzumachen.

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