Datenspur verrät Multimillionär

Zürcher Steuerfahnder stellen einen reichen Säuliämtler Unternehmer in Zug

Um viel Geld ging es bei einem Millionär aus dem Säuliamt. (Bild Pixabay)
Um viel Geld ging es bei einem Millionär aus dem Säuliamt. (Bild Pixabay)

Anton T. ist 81 Jahre alt und hat es in seinem Leben weit gebracht. Er hat vor Jahrzehnten ein Gerät erfunden, das äusserst gefragt ist. Damit hat er im Kanton Zug eine Firma aufgebaut, die über tausend Angestellte beschäftigt und in ihrem Bereich weltweit führend ist.

Der Patron amtiert immer noch als Verwaltungsratspräsident. Sich selber stellt er aber nur selten ins Zentrum. Um seine Persönlichkeitsrechte zu schützen, fehlen in diesem Text einige Details und der Unternehmer erhält ein Pseudonym. Er ist keine Person von ­öffentlichem Interesse, aber seine ­Geschichte ist es. Es geht um mutmassliche Steuertricks eines Multimillionärs und die Beweisführung der Justiz in einem ­Indizienprozess.

Alles begann mit einem Immobiliendeal. Anton T. wohnte jahrelang im Knonauer Amt in einem grossen Haus mit einem kleinen Pool. Geschätzter Wert: drei Millionen Franken. Doch dann kauften er und seine Frau eine Zweitvilla mit einem grossen Pool im Kanton Zug. Kaufpreis: sechs Millionen Franken.

Das Ehepaar verschob seinen Steuersitz deshalb nach Zug. Damit würde es so viel Steuern sparen, dass sich der Hauskauf bald auszahlen würde. ­Umzüge in Steuerparadiese lohnen sich nur für sehr vermögende Leute, da die Einsparung die höheren Immobilienpreise ausgleichen muss.

Zürcher Steuerfahnder schöpften Verdacht

Die Zuger Steuerverwaltung empfing die neuen Steuerzahler mit Handkuss und schickte ihnen eine Veranlagungsverfügung. Doch Zürcher Steuerfahnder schöpften Verdacht und intervenierten bei ihren Zuger Kollegen. Denn das Ehepaar nutzte beide Häuser weiterhin. Haben die reichen Neuzuzüger ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verschoben?

Die Zuger Verwaltung versuchte, das Zürcher Steueramt abzuwimmeln, und beharrte auf ihrer Zuständigkeit. So begann ein interkantonaler Steuerstreit: Zürich gegen Zug.

Weil sich die Kantone nicht einig wurden, trat die Eidgenössische Steuerverwaltung als Schiedsrichterin auf. In den vergangenen vier Jahren kam es zu 82 ähnlichen Fällen, bei denen sich Kantone um Steuerpflichtige stritten. Das Muster ist meistens dasselbe: Kantone mit höheren Steuern wehren sich, wenn vermögende Personen ­unter dubiosen Umständen ihren Wohnsitz in einen Tiefsteuerkanton verschieben. Auffallend oft richten sich diese Verfahren gegen Zug.

Die Zuger Methoden im Steuerwettbewerb

Der Kanton verteidigt seinen schweizweiten Spitzenplatz: Zug hat die höchste Millionärsdichte der Schweiz. Jeder sechste Zuger versteuert ein Vermögen von mehr als einer Million Franken. Im Kanton Zürich ist es immerhin jeder zehnte Einwohner. Im Jura hingegen nur jeder 40.

In den vergangenen Jahrzehnten konnten alle Kantone ihren Anteil an Vermögensmillionären steigern. Doch in Zug sind die Zahlen stärker angestiegen als im Rest der Schweiz. In 24 Jahren hat sich der Anteil der Millionäre hier fast verdreifacht. Der Fall von Anton T. zeigt, dass die Zuger Methoden nicht immer juristisch haltbar sind. Die ­Eidgenössische Steuerverwaltung gab ­Zürich recht und bestimmte den Steuersitz dort. Doch das Ehepaar zog den Streit vor das Bundesverwaltungs­gericht. Dieses hat nun ebenfalls für ­Zürich und gegen Zug entschieden. Das Urteil gibt einen Einblick in die Beweisführung der Steuerspezialisten.

Die Durchleuchtung einer vermögenden Familie

Folgende Indizien deuten darauf hin, dass der Patron und seine Frau nur ihren Steuersitz, nicht aber ihren ­Lebensmittelpunkt von Zürich nach Zug verschoben haben. Die Möbel: Für den «Umzug» mietete das Ehepaar nur einen kleinen Möbelwagen für 2 ¾ Stunden. Gemäss dem Lieferschein stoppte dieser unterwegs an der Adresse einer Tochter, wo wohl einige Möbel hinkamen. Beide Häuser sind hochwertig möbliert. Eine Verlegung des Hausrats fand nicht statt.

Der Wasserverbrauch: In Zug verbraucht das Ehepaar zwar doppelt so viel Wasser wie in Zürich. Doch nach dem Wegzug aus Zürich nahm der ­dortige Wasserverbrauch nicht ab, wie zu erwarten wäre, sondern leicht zu.

Der Stromverbrauch: In Zürich verbraucht das Ehepaar viel mehr Strom als in Zug. Allerdings betreiben die beiden in ihrem älteren Haus auch eine Wärmepumpe, während sie die neue Villa mit Öl heizen.

Die Einkäufe: Das Bundesverwaltungsgericht analysiert gegen hundert Einkäufe. Das Ehepaar hinterliess die meisten digitalen Spuren in einer Coop- und einer Denner-Filiale in der Nähe des Zürcher Wohnorts. In Zug hingegen kaufte es nur selten ein. Auch die meisten Bargeldbezüge sind bei Bancomaten in Zürcher Gemeinden registriert. Der Telefonanschluss: Am Zürcher Wohnort hat der Unternehmer einen Festnetzanschluss, der sogar im Telefonbuch eingetragen ist. Am neuen Wohnort hat er hingegen keinen.

Es gibt auch Indizien, die für einen Hauptwohnsitz in Zug sprechen. So hat das Ehepaar dem Gericht Fotos von ­Familienfesten an Weihnachten und Silvester in der neuen Villa in Zug eingereicht. Das Gericht wirft dem Ehepaar allerdings vor, nur selektiv Unterlagen eingereicht zu haben.

Steuerbehörde verlangt einige intime Daten

Die Eidgenössische Steuerverwaltung listete auf einer A4-Seite die Nachweise auf, welche die vermögende Familie hätte einreichen sollen. Die Eheleute hätten neben ihren Kreditkartenabrechnungen und Möbelkäufen auch ihre Agenden oder die Abrechnungen ihres Festnetzanschlusses offenlegen sollen. Sie hätten zudem dokumentieren sollen, wer wann wo übernachtet hat. Das ging dem Unternehmerpaar offenbar zu weit.

Der Fall zeigt, dass Reiche nicht von einer Sonderbehandlung profitieren. Das Zürcher Steueramt profilierte sich hier sogar mit einer besonderen Strenge. Die Behörde konnte nachweisen, dass Zürich als Wohnsitz wahrscheinlicher erscheint als Zug. So konnte sie die Beweislast umkehren. Das Ehepaar hätte also das Gegenteil ­belegen müssen. Die gleiche Schärfe kann allerdings auch die Zuger Steuerverwaltung an den Tag legen – wenn sie selber gegen den Abfluss von Steuergeldern vorgeht. So untersuchten Zuger Steuerbeamte 2017 sogar, wo Ex-Novartis-Boss Daniel Vasella seine Nespresso-Kapseln kaufte. Mit einer Fülle von Indizien konnten sie ihm nachweisen, dass er weiterhin im Kanton Zug Steuern zahlen muss und nicht wie gewünscht in der noch günstigeren Steueroase Monaco.

Was sagt Anton T. zum Vorgehen der Steuerbehörden? Er bleibt sich treu und schweigt.

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