Einmal paddeln kostet neu fünf Franken

Verbandspräsident Marco Strebel mit dem neuen Plakat, das die Türlersee-Gäste im Umgang mit der Quaggamuschel sensibilisieren soll. (Bilder Livia Häberling)

Verbandspräsident Marco Strebel mit dem neuen Plakat, das die Türlersee-Gäste im Umgang mit der Quaggamuschel sensibilisieren soll. (Bilder Livia Häberling)

Das Schild, das zur neuen Reinigungsanlage weist, steht bereits.

Das Schild, das zur neuen Reinigungsanlage weist, steht bereits.

Eintrittsgebühren und Waschpflicht für SUP: Am Türlersee gilt ab dieser Saison ein strengeres Regime

Die Quaggamuschel ist im Türlersee-­Gebiet momentan das womöglich prominenteste Wassertier. Und das, obwohl sie sich dort noch gar nicht niedergelassen hat. Das soll sie auch nicht: Einmal da, breitet sich der kleine Schädling invasiv aus und bedroht dadurch die ­Ökosysteme von Schweizer Gewässern. Doch seit im September im Zürichsee Exemplare gefunden wurden, ist der Türlersee-Schutzverband in Sorge, dass die bisherigen Bemühungen möglicherweise nicht ausreichen könnten, um die Einschleppung der Muschel zu verhindern.

Als Sofortmassnahme erliess der Kanton im September für drei Seen ein Einwasserungsverbot für Schiffe, doch für den Türlersee, der davon ebenfalls betroffen war, nütze diese Massnahme nichts: Zwar sind private Ruderboote auf dem Türlersee nicht verboten, jedoch sind sämtliche öffentlichen Einwasserungsstellen nur zu Fuss und deshalb nicht für Autoanhänger erreichbar. Das bedeutet: Die einzigen Schiffe, die auf dem Türlersee unterwegs sind, sind die Ruderboote der Sportfischer. Und diese befahren damit keine anderen Gewässer.

Für Schutzverbandspräsident Marco Strebel war deshalb klar: Die Einschleppgefahr bei der Quaggamuschel rührt nicht von den Booten der Sportfischer, sondern von Stand-up-Paddels (SUP), Gummischlauchbooten und Schwimmhilfen, die am Ufer aufgeblasen werden und beim nächsten Einsatz womöglich bereits wieder in einem anderen Gewässer schwimmen. «An stark frequentierten Tagen haben wir am Türlersee zwischen 50 und 100 SUPs», sagt er. Und ausgerechnet für diese Schwimmgeräte sah der Kanton keine Massnahmen vor. Er empfahl lediglich, die Geräte nach Gebrauch sorgfältig zu reinigen und zu trocknen. Strebel bezeichnete das Einwasserungsverbot gegenüber dem «Anzeiger» im Herbst denn auch als «zu wenig griffig».

Doch mit der Forderung, das Einwasserungsverbot auf die erwähnten aufblasbaren Wasserfahrzeuge und Schwimmhilfen auszuweiten, blitzten der Türlersee-Schutzverband, die beiden Standortgemeinden Aeugst und Hausen und die Sportfischer Ende Jahr beim Kanton ab.

Ob der Kanton für SUP tatsächlich eine Waschpflicht erlassen hat, ist fraglich

Nun ist der Frühling da. Das Einwasserungsverbot besteht mittlerweile nicht mehr, dafür gilt im Kanton Zürich ab heute, 1. April, eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Das bedeutet, dass Schiffe neu eine Einwasserungsfreigabe benötigen und Schiffbesitzerinnen und -besitzer ihre Fahrzeuge durch eine ­autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht reinigen lassen müssen.

Und was gilt für den Türlersee, der ja wie dargelegt nicht von externen immatrikulierten Booten, sondern nur von kleineren privaten Schwimmgeräten befahren wird? Marco Strebel sagt: «Wir interpretieren es so, dass die neue Reinigungspflicht nicht nur für Schiffe, sondern auch für andere Wassersportgeräte sowie für Fischerei- und Taucherausrüstungen gilt.»

Etwas abseits des Badeareals soll deshalb bis im Mai eine Hochdruck-­Reinigungsanlage aufgebaut werden, durch die man die Badi-Gäste «lenken» will, damit sie ihre Schwimmgeräte dort vor und nach Gebrauch mit warmem Wasser abspritzen. Die dazu nötigen Wasser- und Kanalisationsanschlüsse sind bereits vorhanden. Auf den neuen Plakaten, die bald am Türlersee aufgestellt werden und noch expliziter auf die SUP-Problematik zugeschnitten sind, will der Schutzverband ebenfalls auf diese Reinigungspflicht hinweisen, damit auch die Gäste im hintersten Seewinkel etwas davon mitbekommen.

Ob der Kanton Zürich mit der ­Reinigungspflicht für Schiffe tatsächlich auch SUPs und andere Schwimmgeräte im Visier hatte, ist allerdings fraglich. Der Kanton halte sich «diesbezüglich bisher still», sagt Strebel. Zuletzt schien es eher, als stufe der Kanton die Gefahren durch SUP und Co. als weniger dramatisch ein, als dies der Schutzverband tut. Als der Kanton im Herbst darauf verzichtete, das Einwasserungsverbot auf die genannten Wassersportgeräte auszuweiten, vertrat er in seiner abschlägigen Antwort den Standpunkt, Studien hätten gezeigt, dass invasive ­Muscheln hauptsächlich über Freizeitschiffe verbreitet würden. Bei kleineren Wasserfahrzeugen wie Kanus, Stand-up-Paddels sowie Tauch- oder Fischereiausrüstungen bestehe ein geringeres Risiko, dass Organismen oder Krankheitserreger zwischen den Gewässern transportiert würden. Die Geräte seien meist für kürzere Zeit im Wasser als Schiffe, ­zudem seien sie schneller wieder getrocknet, und es bestünden weniger ­Anhaftungsmöglichkeiten als bei einem Segel- oder Freizeitschiff.

Auch der Parkplatzkostet neuerdings

Neben der Reinigungspflicht in der Badi tritt ab dieser Saison zudem eine weitere Lenkungsmassnahme in Kraft: Ab sofort bezahlen Badegäste für ihr SUP fünf Franken Eintritt. Bis anhin durften diese gratis mitgebracht werden. Parallel dazu gibt es direkt am See weiterhin eine SUP-Vermietung.

Kosten entstehen den Gästen neuerdings auch auf dem Parkplatz vis-à-vis dem Badi-Parkplatz in Türlen. Dieser sei in den Sommermonaten nämlich jeweils zackig voll gewesen, sagt Marco Strebel: «Wir erhoffen uns, dass die Leute dadurch eher auf den Parkplatz beim Hexengraben ausweichen.» Er rechnet damit, dass die neue Parkplatz-Gebührenpflicht nicht allen Gästen passen wird. Dasselbe gilt für die Reinigungspflicht der SUP: «Wir rechnen mit Kritik. Doch als Schutzverband haben wir die Aufgabe, die Natur zu schützen. Nur so ist es möglich, diesen Ort so naturnah zu bewahren.»

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