Hörige und Hochadlige im Deutschen Reich

Das Knonauer Amt zur Zeit der Hellebarden (3/3)

Ruinen der Schnabelburg. Hier hausten bis zum Königsmord 1308 Freiherren von Eschenbach-Schnabelburg. Als Herrscher waren sie viel näher bei ihren Untertanen als die Grafen von Habsburg, die auf sie folgten. (Bild Bernhard Schneider)

Im Hochmittelalter waren alle ländlichen Familien hörig, das heisst, sie dienten ihrem Grundherrn und waren an einen Hof gebunden. Zu ihren Pflichten gehörten die Bewirtschaftung des Bodens, Frondienste und die Bereitstellung von Männern für militärische Zwecke. Ritter bildeten eine Zwischenstufe zwischen den hörigen Haushalten und den hochadligen Freiherren, die sich so nannten, weil sie eben nicht hörig waren. Formell zählten daher mindestens bis ins 13. Jahrhundert auch die Ritter zu den Hörigen.

Hochadlige von Sellenbüren bis Schnabelburg

Wenige, ausschliesslich adlige Männer sind aus dem Hochmittelalter namentlich bekannt. Um 1100 zählten dazu Heinrich und Konrad von Sellenbüren, der Stifter des Klosters Engelberg, sowie Eglof von Gamlikon und Heinrich von Bonstetten, vermutlich enge Verwandte von ihnen. Die letzte Erwähnung dieses Clans stammt von 1124.

Ab 1185 erscheinen Freiherren von Eschenbach-Schnabelburg in Urkunden, die offenbar eine Verteidigungslinie gegen Söldnereinfälle aus der ­Innerschweiz errichteten. Dass sich Hochadlige nach ihrer Burg nannten, geht aus der Erbteilung der Eschenbacher von 1270 hervor: Ein Zweig zog ins Elsass und bestand dort bis 1465 mit dem Titel Freiherren von Schwarzenberg. Der andere Zweig übernahm die Schnabelburg und nannte sich fortan von Schnabelburg. Verschwand ein Adelsclan aus den Quellen, galt er als ausgestorben, obwohl seine Angehörigen wohl bloss ihre Burgen verloren und deshalb aus dem Hochadel in die Hörigkeit abstiegen.

Städte und Landorte hatten Reichsunmittelbarkeit als Ziel

Herzöge und Grafen standen über den Freiherren und stellten die Könige des Heiligen Römischen Reiches, wie sich das bis nach Italien reichende mittel­alterliche Deutsche Reich nannte. ­Städte und Landorte strebten die Reichsunmittelbarkeit an, die direkte Unterstellung unter den König, um sich hochadliger Herrschaftsansprüche zu entledigen. Uri erhielt diesen Status 1231, Schwyz 1240 und Zürich 1262. Die Innerschweizer Talschaften erneuerten 1291 nach dem Tod König Rudolfs I. von Habsburg ihr Landfriedensbündnis, wohl um diese Reichsfreiheit in unsicheren Zeiten zu verteidigen.

Für ländliche Gebiete wie das heutige Knonauer Amt war Reichsunmittelbarkeit unerreichbar. Die Bewohner bevorzugten daher entfernte Herrscher wie Herzöge oder Grafen statt lokaler Freiherren. Dies zeigte sich, als Walter IV. von Eschenbach-Schnabelburg an der Ermordung König Albrechts I. von Habsburg 1308 beteiligt war. In der Folge wurde das Städtchen Maschwanden zerstört und die Schnabelburg fiel an Habsburg. Diese interessierten sich zweifellos weniger für kommunale Angelegenheiten als ihre Vorgänger, obwohl sie vorderhand die Schnabelburg noch nutzten.

Schlacht am Morgarten

Über die Schlacht am Morgarten ist nicht einmal der Ort bekannt, wohl aber, dass eine kriegerische Auseinandersetzung am Ägerisee im November 1315 stattfand, acht Jahre nach dem Königsmord. Mehrere Quellen weisen darauf hin, ­hingegen brachten archäologische Grabungen bisher keine Hinweise auf eine Schlacht zutage.

Es existieren verschiedene Thesen, um was es bei der Schlacht ging. Die wahrscheinlichste wird belegt von den drei Söhnen Alberts III. von Ürikon (heute: Gemeinde Stäfa), die alle in ­dieser Auseinandersetzung ihr Leben verloren. Die Dynastie der Amtleute des Klosters Einsiedeln in Ürikon war zum Ritterstand aufgestiegen. Als Dienstleute mussten die Söhne des Amtmanns das Kloster im Konflikt mit Schwyzern, dem sogenannten Marchenstreit, ­verteidigen, zweifellos mit dienst­pflichtigen Hörigen aus Ürikon im ­Gefolge.

Ein zweiter Faktor war, dass vielleicht bereits bei Morgarten Gegensätze zwischen Zürich und Schwyz eine Rolle spielten, die ein Vierteljahrhundert später im Alten Zürichkrieg offen zutage traten. Ein dritter Grund war die Doppelkönigswahl von 1314, denn Schwyzer Söldner standen in den Diensten Ludwigs des Bayern im Kampf gegen dessen Cousin Friedrich den Schönen von Habsburg, beide Enkel König Rudolfs I. von Habsburg.

Ob Hörige aus dem Raum Knonauer Amt am Ägerisee kämpften, ist fraglich. Ritter Pantaleon von Hedingen starb als Letzter seines Geschlechts 1317, stand aber in keiner ersichtlichen Verbindung mehr zu Hedingen, nachdem bereits sein Vater Johannes die dortige Burg verlassen hatte. Es gibt auch keine Hinweise, dass eine andere adlige Familie aus der Region, beispielsweise die Meyer von Knonau, an der Auseinandersetzung teilgenommen hat.

Dienstpflicht trotz Aufhebung der Hörigkeit

1415 profitierten Zürich, Bern und die Waldstätte von der Reichsacht gegen Habsburg und eroberten den Aargau. Zürich und Luzern einigten sich auf die Reuss als Grenze zwischen ihren Einflusssphären. Das ganze heutige Knonauer Amt geriet damit faktisch unter Zürcher Kontrolle.

1465 wurde die Leibeigenschaft der Stalliker aufgehoben, da das Kloster ­Engelberg seine Herrschaftsrechte im fernen Reppischtal nicht mehr durchsetzen konnte. Die Untertanen waren zwar nicht mehr hörig, doch die Stadt Zürich gewährte ihnen bis ins 19. Jahrhundert kein politisches Mitspracherecht und verpflichtete sie, wie einst adlige Herren, zur Dienstpflicht.

Im 16. Jahrhundert organisierte Zürich die Verwaltung neu: Bonstetten, Stallikon und Wettswil wurden als Obervogtei verwaltet, während die Kirchgemeinden von Hedingen bis zur Zuger Grenze die Landvogtei Knonau bildeten. Die Männer dieser beiden Verwaltungseinheiten waren wohl meist mit Hellebarden bewaffnet, die sie vornehmlich in Aufgeboten der Stadt Zürich gegen Söldner aus Schwyz einsetzten.

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