Im Auftrag von Drogenhändlern war er als Kurier tätig
24 Monate Gefängnis auf Bewährung und sieben Jahre Landesverweis für 19-jährigen Albaner

Im Auftrag von albanischen Drogenhändlern reiste der 19-jährige Albaner am 15. November 2024 mit dem Bus aus Tirana in die Schweiz ein, über einen nicht näher bekannten Grenzübergang. Hierzulande belieferte er mit einem Ford Mondeo sowie mit einem VW Golf diverse Abnehmer im Grossraum Zürich/Aargau/Luzern mit Heroin. Laut Anklage hat er zwischen dem 20. November und dem 16. Dezember 2024 40 Portionen reines Heroin-Hydrochlorid an zahlreiche Abnehmer veräussert, mindestens 110 Gramm. Einer Frau verkaufte er in Wohlen AG 2,7 Gramm für 500 Franken.
Am 18. Dezember 2024 wurde der junge Mann verhaftet. Seither sass er in Sicherheitshaft. Die Verhandlung am Bezirksgericht Affoltern fand im abgekürzten Verfahren statt. Will heissen: Der Angeklagte gesteht den ihm zur Last gelegten Sachverhalt (Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, rechtswidrige Einreise/Aufenthalt) ein. Und er akzeptiert, wohl auf Anraten der Pflichtverteidigerin, den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft: 24 Monate Gefängnis bedingt bei zwei Jahren Probezeit und sieben Jahre Landesverweis. Vor Gericht gab sich der Mann wortkarg und beantwortete die Fragen via Übersetzerin kaum hörbar. Nach der Rückkehr nach Albanien will der 19-Jährige bei seinen Eltern wohnen, die Schulbildung weiterführen und als Barista tätig sein – für monatlich 250 bis 350 Euro. «Ich entschuldige mich und will es keinesfalls wieder tun», sagte der nicht vorbestrafte Mann in seinem Fünf-Sekunden-Schlusswort.
Katalogtat erfordert Landesverweisung
Das Bezirksgericht Affoltern folgte den Anträgen der Anklage vollumfänglich. Es verurteilte den Mann zu 24 Monaten (abzüglich 107 Hafttage) auf Bewährung und setzte die Probezeit bei minimalen zwei Jahren fest: wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts. Weil es sich um eine sogenannte Katalogtat handelt, wird er zu sieben Jahren Landesverweisung verurteilt. Auch die Verfahrenskosten von rund 6500 Franken bleiben an ihm hängen, derweil die amtliche Verteidigung (7800 Franken) von der Staatskasse übernommen wird. Das Gericht beschloss ausserdem die Entlassung aus der Sicherheitshaft und die Zuführung via Kantonspolizei zuhanden des Migrationsamtes für die Rückführung nach Albanien.
Das Betäubungsmitteldelikt wurde bei der Strafzumessung am stärksten gewichtet; ein Jahr Gefängnis sei hier die Mindeststrafe, sagte der Gerichtspräsident bei seiner kurzen Urteilsbegründung. Bei 96 Gramm Heroin betrage die durchschnittliche Strafe 24 Monate. Und die sei auch vorliegend angemessen, weil der Mann keine Vorstrafen aufweise und eine gute Prognose gestellt werden könne, betonte der Verhandlungsleiter.
Am schwersten wiege wohl die vorliegend obligatorische Landesverweisung und die Ausschreibung im Schengen-Informationssystem, wodurch das Einreiseverbot EU-weit, aber auch für andere Länder gelte, fügte er an.
Urteil DH 250 001 vom 3. April 2025,
abgekürztes Verfahren