Mit 170 km/h durch den Islisbergtunnel gerast
Zwei Kollegen wurden vom Bezirksgericht zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt
Am 1. Mai 2022, kurz nach 21 Uhr, sind zwei Kollegen mit ihren Mercedes mit stark überhöhten Geschwindigkeiten durch den Islisbergtunnel gerast. Nachdem der eine, ein im Kosovo geborener 23-jähriger Italiener, im Tunnel Richtung Luzern seinen 381 PS starken Boliden auf 170 km/h beschleunigt hatte, folgte ihm der Kollege, ein 24-jähriger Schweizer mit kosovarischen Wurzeln, auf der Überholspur mit der gleichen Geschwindigkeit – ebenfalls mit einem Mercedes (510 PS). Dann fuhr der Italiener auf der Normalspur mit einer Geschwindigkeit von 145 km/h. Sein Kollege fuhr mit der gleichen Geschwindigkeit auf der Überholspur neben ihm her. Danach wechselte der Italiener von der Normal- auf die Überholspur und hielt gegenüber seinem Kumpel einen Abstand von lediglich drei Metern ein.
Zweitägige U-Haft ist «eingefahren»
Nach dem Islisbergtunnel fuhr der 23-Jährige, wiederum auf der Überholspur, bis auf drei Meter Abstand zu einem Skoda-Fahrer auf. Laut Anklage wechselte er sodann abrupt auf die Normalspur und überholte den Skoda. Dabei fuhr er auf einen korrekt vor ihm auf der Normalspur fahrenden PW-Lenker auf, drängte sich in die Lücke zwischen die beiden Fahrzeuge und wechselte so wieder auf die Überholspur. Zum vor ihm fahrenden Skoda hielt er erneut einen Abstand von lediglich drei Metern ein. So musste der Skoda-Lenker vom Gas gehen, um eine Kollision zu verhindern. Allerdings konnte er nicht stärker auf die Bremse, weil ihm der andere Verkehrssünder «wissentlich und willentlich» mit seinem Gefährt derart dicht auffuhr, hält die Staatsanwaltschaft fest.
Weil beide den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft anerkennen, kam vor Bezirksgericht Affoltern für beide im Amt wohnhaften Beschuldigten das abgekürzte Verfahren zur Anwendung. Der 24-Jährige, ein Detailhandelsangestellter, sass zwei Tage in Untersuchungshaft. Das bezeichnete er vor Gericht als eines «der schlimmsten Erlebnisse in meinem Leben». Stark betroffen habe ihn auch der Umstand, dass man ihm im Geschäft das Geschäftsauto weggenommen habe. Er werde dort zwar weiter beschäftigt, aber das sei noch nicht fix. Seine Liebe zu schnellen Autos verschwieg er nicht, was unter anderem auch in einer einschlägigen Vorstrafe im Oktober 2020 zum Ausdruck kommt: fahrlässige grobe Verletzung von Verkehrsregeln und eine bedingte Strafe von 30 Tagessätzen à 110 Franken sowie eine Busse von 700 Franken. «Ich verspreche, dass ich nie mehr am Gericht erscheinen werde», sagte er in seinem Schlusswort und lobte das gerichtlich angeordnete Lernprogramm «Start» als sehr nützlich. Dieses hat er inzwischen bald beendet und hofft nun, dass nach dem verkehrspsychologischen Gutachten Ende Jahr der Führerschein wieder in Griffweite rückt. Das Gericht verurteilte ihn wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten – dies bei dreijähriger Probezeit. Die Vorstrafe – ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach – wird widerrufen, weil er während der Probezeit delinquiert hat. Die Verfahrenskosten – rund 4500 Franken – muss er übernehmen, die Kosten der Verteidigung (1600 Franken) werden auf die Staatskasse genommen. «Die U-Haft hat Ihnen eingeheizt, hoffentlich ist das auch eine Lehre für Sie», sagte Gerichtspräsident Peter Frey, der die 18-monatige Strafe für angemessen hält.
Sein 23-jähriger Kollege, der im Gartenbau tätig ist, erhält wegen des gleichen Delikts eine bedingte Gefängnisstrafe von 16 Monaten, womit das Bezirksgericht in beiden Fällen den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgte. Die Probezeit beträgt in diesem Fall zwei Jahre, die zu zahlende Busse 1000 Franken. Die von ihm zu übernehmenden Verfahrenskosten belaufen sich auf ebenfalls 4500 Franken, jene der Verteidigung 4400 Franken, die einstweilen am Staat «hängenbleiben», später aber beim Beschuldigten eingetrieben werden können. «Das war höchst gefährlich, auch wie Sie den Skoda in die Zange genommen haben – und Zufall, dass nichts Schlimmeres passiert ist», gab ihm der Vorsitzende auf den Weg. Auf ein Schlusswort verzichtete der kürzlich geschiedene Mann, bat aber via den Übersetzer, die Busse «abstottern» zu können, weil noch Leasing-Raten fällig sind.
Urteile DH 240 006 und DH 240 007 vom 7. Oktober, abgekürztes Verfahren