Neue Reglemente und Verordnungen

In Stallikon, Ottenbach und Kappel laden die Gemeindeversammlungen zur Mitbestimmung

a. o. Gemeindeversammlung Fusion mit Brugg
Wer an der Gemeindeversammlung teilnimmt, kann mitentscheiden. (Bild Alex Spichale/CH Media)

Neben Maschwanden, Hausen und Riffers­wil (siehe Seite 1) bieten im ­November auch Stallikon, Ottenbach und Kappel die Möglichkeit zum ­Mitbestimmen.

Teilrevision des Wasserversorgungs­reglements in Stallikon

Mit Stallikon lädt eine dritte Gemeinde am Mittwoch, 27. November, zu ihrer Gemeindeversammlung ein. Neben dem Budget sind auch die Kreditabrechnung zum Projekt Dorfzentrum und das Reglement der Wasserversorgung traktandiert.

Die Gemeinde rechnet bei einem Aufwandüberschuss von 11 135 000 Franken und einem ebenso hohen Steuerertrag mit einem ausgeglichenen Budget.

Die Gemeindeversammlung hatte im April 2022 für die Wettbewerbskosten der 1. Stufe im Zusammenhang mit dem Projekt Dorfzentrum Stallikon ­einen Kredit von 210000 Franken bewilligt. Nun wurde die Kreditabrechnung mit 210285 Franken abgeschlossen und liegt an der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vor.

Als drittes Traktandum wird eine Teilrevision des Reglements der Wasserversorgung Stallikon beantragt. Dabei sollen zwei Artikel angepasst werden. Der Beleuchtende Bericht der Gemeinde schreibt über den ersten anzupassenden Artikel: «Die Definition der Hausanschlussleitung/Haustechnikanlage im Reglement der Wasserversorgung Stallikon unterscheidet sich sowohl gegenüber den Reglementen von anderen Wasserversorgungen wie auch gegenüber den Definitionen in den SVGW-­Normen.» Daher wolle man jetzt gemeindeübergreifend die gleichen Rahmenbedingungen schaffen. Der zweite zu anpassende Artikel betrifft die Erstellung und Meldepflicht von Arbeiten an Haustechnikanlagen.

Neue Gebührenordnung in Ottenbach

Am Donnerstag, 28. November, treffen sich die Ottenbacher Stimmberechtigten zur Gemeindeversammlung. Dabei werden das Budget 2025 und eine neue ­Gebührenordnung behandelt. Gemäss Beleuchtendem Bericht rechnet die Gemeinde mit einem höheren Gesamtaufwand. Man rechne aber auch mit einem höheren Steuerertrag. Ottenbach geht von einem Aufwandüberschuss von 256650 Franken aus. Der Steuerfuss soll in Ottenbach um zwei Prozentpunkte sinken, da die Sekundarschulgemeinde den Satz von 26 auf 24 Prozent senken will.

Weiter plant die Gemeinde Ottenbach eine Totalrevision der Gebührenverordnung. Dabei würden gemäss Beleuchtendem Bericht die Verordnungen der politischen Gemeinde, der Primarschule sowie die Baugebührenverordnung zusammengelegt. Ziel sei es, eine einheitliche, übersichtliche und klare Gebührenordnung zu schaffen.

Neben der Zusammenlegung werden neu nur noch die Grundsätze der Gebührenerhebung festgehalten. Die Tarife werden in Zukunft durch den Gemeinderat festgesetzt. Weiter heisst es im Bericht, dass die Gebühren grundsätzlich höchstens kostendeckend sein dürfen. Mit den Anpassungen könne es in einzelnen Bereichen zu moderaten Erhöhungen kommen. «Diese Erhöhungen sind nötig, um den aktuellen Kostendeckungsgrad sicherzustellen. In anderen Bereichen sind hingegen Senkungen oder Streichungen von Gebühren möglich.»

Ausbauarbeiten für Regenbecken und Pumpwerk in Kappel

In Kappel wird am Freitag, 29. November, über das Budget und einen Rahmenkredit für Ausbauarbeiten an der Abwasserentsorgung bestimmt. Beim ­Budget rechnet die Gemeinde mit einem Aufwandüberschuss von 386500 Franken. Kappel plant Nettoinvestitionen von 1,591 Millionen Franken. Darin enthalten sind unter anderem für die Gemeindestrassen Sofortmassnahmen gemäss der Strassenzustandserfassung im Umfang von 200000 Franken oder die Erstellung ­eines Spielplatzes (80000 Franken). Weiter ist die Sanierung des Gemeindesaals für 500000 Franken vorgesehen und auch eine Schulraumerweiterung über 150000 Franken. Die beiden letzten Punkte bedürfen noch der Bewilligung durch die Stimmberechtigten.

Als zweite Entscheidung an diesem Abend geht es um einen Rahmenkredit für Ausbauarbeiten. Diese betreffen einerseits das Regenbecken Uerzlikon und andererseits das Zwischenpumpwerk Litibach. Im Beleuchtenden Bericht der Gemeinde heisst es dazu: «Die beiden Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen eines modernen ARA-Betreibers. Entsprechend sind Investitionen in diese Anlage unabdingbar.» Der neue ARA-Betreiber ist in diesem Fall der Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ), welcher die Mängel moniert hat. Um die beiden Anlagen in das System und auch den Pikettdienst des GVRZ aufzunehmen, sind Anpassungen notwendig. Dies auch im Hinblick, dass eine spätere Abtretung der Anlagen an den Verband in Betracht gezogen wird. Der Bruttobetrag, über den abgestimmt wird, beträgt 304842 Franken.

Die weiteren acht Gemeinden haben ihre Gemeindeversammlungen im ­Dezember. Eine Vorschau auf diese ­Themen erscheint in einer Woche im «Anzeiger».

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