Notbudget ist fast überstanden
Sekundarschulversammlung Affoltern/Aeugst: Rekursgegner blitzen beim Bezirksrat ab

Als eine «Affaire à suivre», eine Angelegenheit, die noch weiter zu reden geben wird, so liess sich die ausserordentliche Versammlung der Sekundarschule Affoltern/Aeugst vom 10. Februar zusammenfassen. Kaum waren damals die Beschlüsse zu Budget und Steuerfuss gefasst, zückten die Ersten ihr Handy, um die Powerpoint-Folie mit der Rechtsmittelbelehrung zu fotografieren. Andere hatten die Versammlung gar vorzeitig verlassen, aus Protest. Es war also anzunehmen, dass die Geschehnisse dieses Abends den Bezirksrat nochmals auf die eine oder andere Weise beschäftigen würden.
Und so kam es: Vier Rekurse sind in den Folgetagen bei der Aufsichtsbehörde reingeflattert. Inzwischen hat sich diese mit der Thematik befasst – und ist auf keinen der Rekurse eingetreten. Dies geht aus den Beschlüssen hervor, die dem «Anzeiger» vorliegen. Sie sind noch nicht rechtskräftig.
Rekursgegner: «Schulpflege hat Stimmberechtigte rekrutiert»
Die Rekursgegner stellten, wenn auch etwas unterschiedlich formuliert, allesamt dieselbe Forderung: Sie beantragten, die Steuerfusserhöhung von 19 auf 21 Prozent, die am 10. Februar gefällt wurde, sei aufzuheben.
Offenbar waren die Rekursgegner der Meinung, dass der Bezirksrat mit seinem Beschluss vom 17. Dezember 2024 den Steuerfuss bereits verbindlich auf 19 Prozent festgesetzt habe. Damals, kurz vor Weihnachten, hatte der Bezirksrat das Ergebnis der ursprünglichen Versammlung vom 2. Dezember annulliert und die Schulpflege angewiesen, eine neue Versammlung einzuberufen.
Darauf aufbauend, brachten die Rekursgegner unterschiedliche Argumente vor. Etwa, dass das Geschäft gar nicht noch einmal zur Abstimmung hätte gelangen dürfen.
Ein Rekursgegner wollte zudem Fehler in der Versammlungsführung von Melanie Wälter erkannt haben, die den Sekundarschulpräsidenten Urs Bregenzer an jenem Abend vertreten hatte. Um den Steuersatz erhöhen zu können, hätte das reduzierte Budget (19 Prozent) zuerst abgelehnt werden müssen, monierte er. Die Versammlungsleiterin hätte den Antrag auf 21 Prozent zurückweisen müssen oder gar nicht erst zur Abstimmung bringen dürfen.
Ein anderer Rekursgegner brachte vor, dass den Stimmberechtigten im Vorfeld zur ausserordentlichen Versammlung suggeriert worden wäre, dass der Steuerfuss von 19 Prozent bereits verbindliche Sache wäre. Das habe wohl «im einen oder anderen Fall dazu geführt, dass Stimmberechtigte im guten Glauben an den Rechtsstaat und die politischen Instanzen» der Versammlung ferngeblieben seien. An der Versammlung vom 10. Februar sei die Schulpflege dann «mit politischem Kalkül» vorgegangen, fand der Rekursgegner: Bereits in der Eröffnung der Versammlung und bei der Präsentation der Anträge zu Steuersatz und revidiertem Budget habe Finanzvorstand Christian Steiner klar durchblicken lassen, dass die Schulpflege nicht hinter den Anträgen stehen würde.
Zudem ist für den Rekursgegner der Eindruck entstanden, dass die Schulpflege für diese Versammlung Stimmberechtigte «rekrutiert» habe.
Bezirksrat trat auf keinen der vier Rekurse ein
Der Bezirksrat trat auf sämtliche Rekurse nicht ein. Einer war zu spät eingereicht worden, bei den anderen drei argumentierte er unter anderem, die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember seien aufgrund eines unzulässigen Antrags zustande gekommen. Weil Budget und Steuerfuss in Abhängigkeit zueinander stehen, seien mit dem Bezirksratsbeschluss vom 17. Dezember beide Beschlüsse der Gemeindeversammlung aufgehoben worden, und die Sekundarschulpflege sei angewiesen worden, ein überarbeitetes Budget 2025 und den Steuerfuss 2025 erneut zur Genehmigung vorzulegen. «Es wäre den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinden Affoltern und Aeugst wiederum offen gestanden, den Beschluss des Bezirksrats Affoltern vom 17. Dezember 2024 respektive die Aufhebung der Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 mittels Beschwerde in Stimmrechtssachen durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich überprüfen zu lassen», so der Bezirksrat. Das geschah allerdings nicht.
In anderen Worten: Die Beschlüsse vom 2. Dezember, auf die sich die Rekursgegner nun berufen, sind gar nie rechtskräftig geworden, weil der Bezirksrat sie am 17. Dezember aufgehoben hat und dagegen wiederum kein Rechtsmittel ergriffen wurde.
Die Sekundarschulpflege Affoltern möchte sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu den Rekursen äussern. Auch wenn die Entscheide des Bezirksrats noch nicht rechtskräftig sind, dürften sie bei der Schulpflege für gewisse Erleichterung sorgen. Bis am 31. März muss sie nämlich ein Budget samt Steuerfuss vorlegen. Andernfalls setzt der Regierungsrat das Budget fest.
Clemens Grötsch: «Für mich ist die Sache erledigt»
Zu den Rekursgegnern gehörten auch Hans Ruedi Haegi und Clemens Grötsch.
«Ich bin recht frustriert», sagt Grötsch. Juristisch möge alles korrekt abgehandelt worden sein, bürgerfreundlich sei das jedoch nicht: «Die Bevölkerung hat am 2. Dezember ihre Meinung kundgetan. Und dann sollen all die Stimmen plötzlich nichts mehr wert sein?» Anfechten will er den Beschluss aber nicht. Er sagt: «Für mich ist die Sache erledigt, auch wenn sie mir nicht logisch scheint.» Ob andere Rekursgegner ihre Beschlüsse anfechten, ist nicht bekannt.