Ortsplanung in Obfelden wird bald erneuert
Teilweise Nichtgenehmigung durch den Kanton

Die Gemeinde Obfelden beschäftigt sich seit 2021 mit der Revision der Ortsplanung. Verschiedene Planungsinstrumente mussten in diesem Prozess erneuert werden. So stammte der kommunale Richtplan noch aus dem Jahr 1985. Dessen Revision wurde im Oktober 2023 genehmigt. Als letzter Schritt wurde nun die kommunale Nutzungsplanung einer Teilrevision unterzogen. Damit wurden gemäss Unterlagen des Kantons der Zonenplan sowie die Bau- und Zonenordnung (BZO) an die geänderten übergeordneten Planungen angepasst. So seien die Nutzungsdichten überprüft, der Verdichtungsbedarf ermittelt, zusätzliche Verdichtungsmöglichkeiten geschaffen sowie Ein- und Umzonungsbegehren geprüft worden. Die BZO sei zudem an die neuen Baubegriffe und Messweisen gemäss der Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst worden.
Unter Vorbehalten genehmigt
Im Januar wurde für die Vorlage beim Kanton die Genehmigung beantragt. Die Baudirektion hat nun die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung unter Vorbehalten genehmigt.
Moniert wurde vom Kanton eine Einzonung im Gebiet des Kindergartens Räsch. Die Gemeinde wollte 590 Quadratmeter der Reservezone in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einzonen. Damit wäre es möglich gewesen, die aktuell gemäss den Empfehlungen des Kantons zu kleine Pausenfläche zu erweitern. Gemäss der Baudirektion lägen die einzuzonenden Flächen aber ausserhalb des Siedlungsgebietes und tangierten Fruchtfolgeflächen. Für weitere Abklärungen müsste eine umfassende Interessenabwägung der Gemeinde eingereicht werden.
Gemäss Gemeindepräsident und Hochbauvorsteher Stephan Hinners habe der Gemeinderat diese Interessenabwägung vertagt, um die restliche Teilrevision der Bau- und Zonenordnung nicht weiter zu verzögern. Die Nichtgenehmigung habe keine Auswirkung auf den Kindergarten. «Der Wunsch, im Gebiet Räsch entlang des Kindergartens eine Fläche umzuzonen, besteht nach wie vor», erklärt Hinners.
Auch ein Artikel bezüglich Aufschüttungen wurde nicht genehmigt. Stephan Hinners erklärt dazu, dass der Gemeinderat definieren wollte, dass Terrainveränderungen möglichst dem umliegenden Gelände anzupassen sind und diese sich gut in das Ortsbild einzuordnen haben und begrünt werden sollen. Und erklärt weiter: «Mit diesem Ziel sollten geplante Stützmauern nicht zu hoch, zu wuchtig werden und mit einer Begrünung versehen werden, damit sie weniger stark in Erscheinung treten.»
Bei der Vorprüfung durch den Kanton sei die Anpassung noch gutgeheissen worden und erst in der Verfügung abgelehnt. Gemäss dem Kanton fehlte für einige Punkte die Rechtsgrundlage im Planungs- und Baugesetz. Die Gemeinde hat die Nichtgenehmigung ohne Antrag zur Kenntnis genommen.
Öffentliche Auflage läuft
Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung ist noch bis 20. Oktober öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können in dieser Zeit auf der Gemeinde-Website oder am Schalter der Einwohnerkontrolle eingesehen werden.