Standort mit Vergangenheit

Neue Deponie im Gebiet Moosacher in Bonstetten soll im Richtplan eingetragen werden

Der neu geplante Deponiestandort im Gebiet Moosacher in Bonstetten. (Bild Baudirektion Kanton Zürich)

Der neu geplante Deponiestandort im Gebiet Moosacher in Bonstetten. (Bild Baudirektion Kanton Zürich)

Im April dieses Jahres verkündete die Baudirektion des Kantons Zürich, wie es mit den Deponiestandorten im Kanton weitergeht. So wurde bekannt, dass im Gebiet Moosacher in Bonstetten ein neuer Deponiestandort geplant ist. Ebenfalls soll die Kapazität der bestehenden ­Deponie Tambrig in Obfelden mehr als verdoppelt werden. Vorerst geht es bei den Projekten um einen Eintrag in den kantonalen Richtplan.

Die Teilrevision des kantonalen Richtplans liegt nun seit dem 6. Dezember und noch bis 14. März 2025 öffentlich auf (siehe Artikel unten). Für eine Stellungnahme als Privatperson wird man auf der Website des Kantons Schritt-für-Schritt durch den Prozess geleitet. Dazu ist eine einmalige Registration notwendig. Parallel dazu werden die Gemeinden und Planungsregionen angehört.

Im betroffenen Gebiet in Bonstetten waren schon mehrfach Projekte geplant. So führte 2004 ein Migros-Grossprojekt in der Gewerbezone von Wettswil zum Planungsprozess «Zukünftige Nutzung Filderen». Dieser Prozess wurde von der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt (ZPK) geführt. Im Schlussbericht hiess es damals: «Der Vorstand der ZPK war zur Überzeugung gelangt, dass ein Einkaufszentrum dieser Grössenordnung einen eindeutig überkommunalen und am beabsichtigten Standort auch einen überregionalen Einzugsbereich aufweist und das Vorhaben damit dem regionalen Leitbild widerspricht.»

Empfehlungen der Planungsgruppe

Der Planungsprozess bezog sich nicht nur auf das jetzt vorgesehene Deponiegebiet, sondern erstreckte sich über den ganzen «Raum Filderen», welcher als «Ebene zwischen Wettswil, Bonstetten und den Hanglagen von Islisberg und Wannenboden» bestimmt wurde. Die ZPK sah sich nicht als Konkurrenz zu den demokratischen Prozessen, sondern als reines, allerdings breit abgestütztes Vorschlagsgremium. In ihren Empfehlungen hielt die ZPK damals fest, dass der «ländliche Charakter des Raumes Filderen, das heisst sein grünes, weitgehend landwirtschaftlich geprägtes Erscheinungsbild» zu erhalten ist. Auch eine publikumsintensive Konsumreinrichtung soll nicht zugelassen werden. Weiter sollten die bestehenden Grünflächen für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben.

Petition gegen Golfplatz

Auch 2004 wurde eine Petition für «eine naturnahe Landschaft in der Ebene von Wettswil und Bonstetten» mit mehr als 1850 Unterschriften an die Gemeinden Wettswil und Bonstetten eingereicht. Diese wurde von verschiedenen lokalen und kantonalen Vereinen lanciert. Auch auf dem Gebiet war ein Ausbau der bestehenden Golfübungsanlage geplant. Der Golfplatz wäre durch eine Revision der Bau- und Zonenordnung der Gemeinden Wettswil und Bonstetten möglich geworden. Diese sah für das Gebiet eine 60 Hektaren grosse «Erholungszone Golf» mit weiteren Infrastrukturbauten vor. Gegen die Beschlüsse von 2001 wurde nach einem längeren Verfahren ein Rekurs von sechs betroffenen Landwirten vom Bundesgericht gutgeheissen. Im Vordergrund des Entscheides stand der Schutz der Fruchtfolgeflächen, welche nur landwirtschaftlich genutzt werden dürften.

Jetzt als Deponiestandort geplant

Mit diesen Vorgeschichten, welche eine andere als landwirtschaftliche Nutzung sogar von höchster Ebene vorschreiben, ist es verwunderlich, dass das Gebiet vom Kanton als neuer Deponiestandort vorgesehen ist. Im Dossier zu den Deponiestandorten wird kritisch beleuchtet, dass die beanspruchten Fruchtfolgeflächen voraussichtlich nicht mehr in vollem Umfang wiederhergestellt ­werden könnten. Der Kanton erklärt in seinen Unterlagen, dass sämtliche beanspruchten Fruchtfolgeflächen gleichwertig ersetzt werden müssen.

Am Standort Moosacher wäre ein Deponievolumen von 650000 Kubikmetern möglich. Aus dem Standortdossier erfährt man, dass sich am östlichen Rand des Perimeters ein ehemaliger Ablagerungsstandort befindet, der belastet und sanierungsbedürftig ist. Dort sollen die früher vergrabenen Abfälle wieder aufbereitet werden. Die Baudirektion schrieb im April dazu: «Bei diesem Landfill Mining werden alte Deponien wieder ausgegraben und Materialien, die mit heutigen Verfahren verwertet werden können, aussortiert.» Der nicht verwertbare Rest werde, wenn möglich, vor Ort in einer neuen Deponie abgelagert, welche über eine Abdichtung nach neuestem Stand verfügt. Im Fall von Bonstetten geht es um 7000 Quadratmeter, welche mit Bauabfällen, Hauskehricht und Kadaver belastet sind.

Weiter schreibt der Bericht: «Kritisch zu beurteilen ist zudem die Nähe und Einsicht umliegender Siedlungsgebiete, insbesondere des Weilers Lüttenberg.» Zudem lassen sich aufgrund einer nahen archäologischen Fundstelle auch auf dem Perimeter selbst solche Stellen vermuten. Dies müsse man in der weiteren Planung berücksichtigen.

Die Haltung der Gemeinden

Neben Privatpersonen können auch Gemeinden zum Richtplan ihre Meinung abgeben. Der zuständige Gemeinderat in Bonstetten, Bernhard Blümel, teilt auf Anfrage mit, dass man noch ganz am Anfang des Prozesses stehen würde. «Wir gehen aber davon aus, dass wir zur Teilrevision Stellung nehmen werden und erwarten diese im Verlauf des Februars 2025», sagt er. Eine konkrete Stossrichtung des Gemeinderats Bonstetten könne man somit noch nicht mitteilen.

Zur geplanten Erweiterung in Obfelden und der Haltung der Gemeinde sagt Gemeinderat Peter Weiss: «Der Gemeinderat wird sich mit der Teilrevision befassen und im Rahmen des kantonalen Mitwirkungsverfahrens eine Stellungnahme bis 14. März 2025 abgeben.»

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