Tiefgaragenbrand birgt Gefahren

Der Kommandant der Feuerwehr berichtet, wie der Einsatz in Obfelden ablief

Die in der Tiefgarage in Obfelden ausgebrannten Fahrzeuge. (Bild Stützpunktfeuerwehr Affoltern)

Die in der Tiefgarage in Obfelden ausgebrannten Fahrzeuge. (Bild Stützpunktfeuerwehr Affoltern)

In der Silvesternacht um 1.20 Uhr wurde die Feuerwehr Obfelden zu einem Brand in einer Tiefgarage aufgeboten. Vernimmt man von einem Tiefgaragenbrand, kommen schnell mal Gedanken an das Unglück von Gretzenbach. In dieser Solothurner Gemeinde kamen 2004 bei einem Löscheinsatz sieben Feuerwehrleute ums Leben, drei wurden schwer verletzt. Nach erfolgreichem Löscheinsatz von drei brennenden Autos stürzte die Decke der Tiefgarage ein und begrub die Feuerwehrleute unter sich.

Hohe Brandlast als Gefahr

Im Gespräch mit dem Obfelder Feuerwehrkommandanten Christof Bossard zum Einsatz am frühen Morgen des 1. Januars kommt das Unglück auch zur Sprache. Bossard erklärt aber, dass die Statik in der Regel nicht das Hauptproblem bei einem Brand in der Tiefgarage sei. «Gefährlich ist die hohe Brandlast», sagt er und meint dabei die Fahrzeuge selbst, aber auch Treibstoff oder zusätzlich gelagerte Pneus. Dazu kommen teils Gegenstände, welche gemäss feuerpolizeilichen Vorgaben nicht in einer Tiefgarage gelagert werden dürfen.

So schreibt die Beratungsstelle für Brandverhütung, dass zum Beispiel keine brennbaren Flüssigkeiten oder Gasflaschen gelagert werden dürfen. Für Tiefgaragen über 600 Quadratmeter gelten zudem spezielle Vorschriften hinsichtlich der Grössen von Aufbewahrungskästen. Auch ist höchstens ein Satz Reifen pro Einstellplatz erlaubt.

Beim Brand in Obfelden waren dichter Russ und toxische Gase vorhanden, welche die Löscharbeiten erschwerten. «Die grösste Gefahr für die Atemschutzgruppen in einer Tiefgarage ist es, die Orientierung zu verlieren», erklärt ­Bossard. Auch eine Wärmebildkamera helfe beim dichten Rauch nicht weiter, um den Brandherd zu finden.

Grosslüfter kam zum Einsatz

«Um einen solchen Brand möglichst schnell zu löschen, hilft eigentlich nur lüften», erklärt Bossard. Das widerspreche dem Grundsatz, dem Feuer eher die Luft zu entziehen, sei aber trotzdem das Zielführendste bei einer solchen Situation. Die Feuerwehr Obfelden hat selbst elektrische und benzinbetriebene Geräte dafür. Beim Einsatz am 1. Januar wurde aber auch gleich zu Beginn ein Grosslüfter von Schutz & Rettung Zürich ­angefordert, welche dann auch noch in der ersten Stunde des Einsatzes in ­Obfelden eintraf.

Beim Entlüften gab es am Brandort nur zwei Möglichkeiten. Entweder bei der Einfahrt in die Garage oder beim Abgang im hinteren Teil des Quartiers. Nach Auskunft von Anwohnenden sei der Brand auch in diesem Teil ausgebrochen, sodass man sich entschied, dort Frischluft hineinzupumpen. Generell hält der Kommandant fest, dass die beiden alarmierenden Personen sehr hilfsbereit gewesen seien. «Ein Kompliment an die beiden für die Hilfe», sagt er. Diese seien noch längere Zeit für Fragen der Einsatzkräfte bereitgestanden.

Dank des Lüftens konnte der Brand lokalisiert und innert etwas mehr als einer Stunde gelöscht werden. Zwei Fahrzeuge brannten komplett aus. Ein Übergreifen auf weitere Fahrzeuge konnte verhindert werden. Diese litten aber unter dem Russ. Wegen der Statik musste man sich so keine Sorgen ­machen, da das Feuer nicht zu lange brannte und auch keine zu starke Hitze entwickelte.

«Es waren auch keine Evakuationen ­nötig», erklärt Bossard. Die Tiefgarage ist von den Wohnblöcken nicht direkt erreichbar. So schickte man Anwohnende auch wieder zurück in ihre Wohnungen, da sie dort am sichersten waren. Es gab auch schon Einsätze, da musste man die Treppenhäuser und andere Räumlichkeiten schützen, damit kein Rauch eindrang. «Das war hier nicht nötig», sagt der Kommandant.

Mit dem Grosslüfter konnte die Tiefgarage innert Kürze vom Rauch befreit werden, sodass um 4.30 Uhr die Brandermittler bereits ohne Atemschutz die Halle betreten konnten. Für die Feuerwehrleute ging der Einsatz in der schon ungewohnt langen Silvesternacht um 5.30 Uhr zu Ende. Für Abklärungen zur Brandursache wurde die Tiefgarage dann der Polizei übergeben.

Feuerwerk als Brandursache möglich

Auf Anfrage sagt die Kantonspolizei ­Zürich dazu, dass die Ermittlungen zur Brandursache laufen. Ein Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern könne nicht ausgeschlossen werden. Die Zuständigkeit für den Fall liege nun bei der Staatsanwaltschaft. Die Oberstaatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage: «Dieser brandneue Fall benötigt zuerst einmal Zeit für die polizeilichen Ermittlungen zur Brandursache.» Eine Prognose, wie lange dies dauert, könne man nicht abgeben. Für weitere Fragen verweist diese wieder zurück an die Kantonspolizei.

Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich 36 Fahrzeuge in der Tiefgarage. Zwei wurden, wie erwähnt, stark ­beschädigt. Bei den anderen verursachte der Russ eine starke Verschmutzung. Gemäss der Medienstelle der Mobiliar schützt eine Teilkasko-Versicherung grundsätzlich bei Brandschäden.

Teilkasko-Versicherung zahlt

Weiter erklärt die Versicherungsgesellschaft: «Bei Russverschmutzungen durch Brände wird erst geprüft, ob eine Reinigung notwendig ist, bevor die ­Kosten über die Teilkasko abgerechnet werden können. Eine reine Oberflächenreinigung ist in der Regel selbst zu tragen, es sei denn, es handelt sich um tiefgreifende Schäden an der Lackierung.» Im vorliegenden Fall sei ihnen bisher lediglich ein Schadenfall gemeldet worden, wo nur eine gründliche Aussenreinigung nötig sei. Falls sich in Obfelden die Vermutung bestätigt, dass Feuerwerk den Brand verursacht hat, werde eine Rückforderung beim Schadensverursacher geprüft. Der Fahrzeughalter erhalte aber so oder so direkt von der Versicherung die Entschädigung.

Auch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) ist in den Fall involviert. Der zuständige Schätzungs­experte sei bereits am 7. Januar zur Schadensaufnahme vor Ort gewesen. Die GVZ hält aber fest, dass Fahrzeuge nicht in ihren Zuständigkeitsbereich ­fallen. Durch sie versichert sei das Gebäude mit seiner baulichen Hülle, dem Tragwerk, den Installationen und dem Innenausbau. Zur Schadensumme gibt die GVZ aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft. Auch auf die Frage nach der Dauer der Abwicklung für die ­Betroffenen in Obfelden, verweist die GVZ auf den Datenschutz.

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