Wegen Quaggamuschel: Alle Sportgeräte sollen auf dem Türlersee vorläufig verboten werden

Standortgemeinden und Schutzverband fordern vom Kanton rigidere Massnahmen

Die Quaggamuschel breitet sich rasant aus. Diese Exemplare wurden im Sommer in der Limmat gefunden. (Bild Severin Bigler)

Ein durchschnittliches Exemplar erreicht nicht einmal die Grösse einer Fingerbeere. Doch der Schaden, den die Quaggamuschel in den Schweizer Gewässern anrichtet, ist beträchtlich.

Die Muschel ist in der Lage, sich innert kürzester Zeit zu vermehren, auszubreiten und neue Lebensräume zu besiedeln. Sie ist auch an niedrigere Temperaturen angepasst und pflanzt sich ganzjährig fort. Hat die Quaggamuschel ein Gewässer befallen, dominiert sie es und verdrängt damit einheimische Pflanzen- und Tierarten.

Im Türlersee wurde der Schädling bisher noch nicht nachgewiesen. Damit das so bleibt und die Muschel nicht aus einem umliegenden Gewässer eingeschleppt wird, ist es Bootsbesitzern seit Mitte September verboten, ihre Gefährte im Türlersee einzuwassern.

Keine Stand-up-Paddles mehr– mit einer Ausnahme

Den beiden Standortgemeinden Aeugst und Hausen gehen diese Massnahmen zu wenig weit. Dies geht aus zwei Protokollauszügen hervor, die dem «Anzeiger» vorliegen. «Der Türlersee verfügt über ein intaktes Ökosystem, das nicht gefährdet werden darf», heisst es darin. Um die Ausbreitung der Quaggamuschel zu verhindern, wollen die Gemeinden beim Amt für Landwirtschaft und Natur beantragen, auf dem Türlersee umgehend und bis Ende Dezember 2024 ein Einwasserungsverbot für sämtliche Sportgeräte zu verfügen. Vom Verbot ausgenommen werden soll Romeo Nagele, der in der Badi Türlersee den Verleih SUP Natural betreibt. Da er seine Paddles nachweislich nur auf dem Türlersee einwassere, lasse sich für ihn ein vollständiges Verbot wohl nicht rechtfertigen, heisst es im Protokollauszug. «Für alle anderen SUP-Nutzer (auch diejenigen, die in den beiden Seegemeinden wohnen) besteht keine abschliessende Garantie, dass sie ihre Sportgeräte nicht auch in andere Gewässer eingewassert haben.» Der Türlersee sei «ein einmaliger Ort im Kanton Zürich» und seit 100 Jahren geschützt. Dies rechtfertige diesen starken Eingriff in die individuelle Freiheit zur Nutzung des Oberflächengewässers. Aufgrund seiner Grösse und Übersichtlichkeit lasse sich ein Verbot sämtlicher Wassersportgeräte gut durchsetzen.

Bis in fünfeinhalb Monaten muss die Lösung vorliegen

Marco Strebel, Präsident des Türlersee-Schutzverbands, begrüsst die Bestrebungen der Standortgemeinden. Auch sein Verband hat zusammen mit dem Sportfischerverein Ende September ein Schreiben an den Regierungsrat aufgesetzt. «Aus unserer Sicht hätte das Verbot auch auf die anderen (...) Wasserfahrzeuge (...) ausgeweitet werden sollen», heisst es darin. «Das Einwasserungsverbot verfehle, zumindest für den Türlersee, seine Wirkung vollends.» Und weiter: «Wenn sich die Quaggamuschel im Uferbereich eines Sees flächendeckend ausbreitet, kann man nicht mehr barfuss baden gehen und der natürliche Kreislauf wird eingeschränkt.»

Eine Antwort des Kantons auf das Schreiben blieb bisher aus. «Ich spüre noch nicht, dass die Sache mit der Dringlichkeit behandelt wird, die es eigentlich bräuchte», sagt Strebel. Das von den Gemeinden beantragte vorläufige Verbot wäre für ihn ein guter erster Schritt. In der Zwischenzeit müsse aber an einer Regelung für SUP und andere Schwimmkörper gearbeitet werden: «Bereits Anfang April geht am Türlersee die Saison wieder los.»

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