Ärger wegen Vergabepraxis der öffentlichen Hand

Fünf unabhängige Architekten haben beim Zürcher Verwaltungsgericht gemeinsam eine Submissionsbeschwerde gegen die Gemeinde Kappel eingereicht – wegen freihändiger Vergabe von Architekturaufträgen in zu grossem Volumen.

Wann mit der Sanierung und dem Ausbau des Schulhauses Tömlimatt begonnen werden kann, ist derzeit noch ungewiss. (Bild Martin Platter)
Wann mit der Sanierung und dem Ausbau des Schulhauses Tömlimatt begonnen werden kann, ist derzeit noch ungewiss. (Bild Martin Platter)

Die Informationen, die der Kappeler Gemeindepräsident Kurt Bär im Anschluss an die traktandierten Geschäfte der Gemeindeversammlung am letzten Freitagabend mitteilte, waren brisant. Wegen einer Submissionsbeschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde Kappel verzögert sich der Zeitplan der Schulhaussanierung und habe die Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Roos beendet werden müssen. Im April hatte der Kappeler Souverän mit 88 Prozent Ja-Stimmen-Anteil an der Urne dem entsprechenden 4,9-Millionen Baukredit zugestimmt. 2013 war der Gemeinderat mit einem 130 000 Franken-Projektierungskredit an der Gemeindeversammlung noch knapp gescheitert. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hatte die Vorlage wegen Nichteinhaltung des Submissionsgesetzes zur Ablehnung empfohlen. Nach Meinung der RPK wäre das planende Architekturbüro Roos bevorzugt behandelt worden.

Der Gemeinderat hielt weiter an Schulbauspezialist Roos fest. Auch beim zweiten Anlauf 2014, als es um einen Projektierungskredit in Höhe von 250 000 Franken ging (die Hälfte davon für die Architektur), den der Souverän diesmal guthiess. Der Gemeinderat war auf die Ratschläge der RPK eingegangen und hatte einen Bauherrenberater beigezogen.

«Als Drahtzieher dieser Beschwerde haben sich die Mitglieder des Gewerbevereins Oberamt ins eigene Knie geschossen», ärgerte sich Bär. Namentlich nannte er an der Gemeindeversammlung am Freitagabend aber keinen der Beschwerdeführer. Nur so viel: Er habe versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die ihm jedoch verwehrt worden sei.

Das sagen die Architekten

Der «Anzeiger» konfrontierte Gewerbevereinspräsident Thomas Frick, der selber Architekt ist, mit den Vorwürfen. Frick sagt, Mitglieder des Gewerbevereins hätten an der Orientierungsversammlung der Gemeinde Kappel Anfang März 2015 über das Schulbauprojekt erfahren, dass Roos wieder den Zuschlag für die Architekturarbeiten erhalten hat; nach dem Vorprojekt also auch für das Ausführungsprojekt. «Das hat unsere Kigo (Kommission für die Interessen des Gewerbeverbandes Oberamt) auf den Plan gerufen. Sie hat eine schriftliche Anfrage an die Gemeinde Kappel geschickt. In ihrer Antwort schrieb die Gemeinde, dass die Auftragsvergabe gemäss der Submissionsverordnung rechtens vorgenommen worden sei. Eine Ausschreibung nach Einladungsverfahren, wie es von der Gemeinde angekündigt worden war, hat aber nie stattgefunden. Diese Informationen haben wir in Gewerbekreisen gestreut. Rechtlich sind wir aber nie aktiv geworden und sind auch nicht Beschwerdeführer.»

Diesen Part haben die fünf unabhängigen Architekturbüros Tobias Werner, Labor 3, Bonstetten; Markus Jandl, Jandl Architekten, Zürich; Christoph Fischer, Affoltern; Ueli Arbenz, Rifferswil und die Architekturfabrik Affoltern übernommen, die dazu einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben. Als sich die Beschwerdeführer nicht gesprächsbereit zeigten, beschloss der Kappeler Gemeinderat, den bereits erteilten Auftrag an Roos zu widerrufen. «Mit unseren Summen sind wir in einem Graubereich. Wir möchten keine weitere Zeit und Geld verlieren mit einem Rechtsstreit, dessen Ausgang ungewiss ist», begründet Bär den Rückzieher der Gemeinde, den er nicht als Schuldeingeständnis verstanden haben will. Nun schreibe man die 180 000 Franken für die verbleibenden Architekturleistungen plus die 203 000 Franken für die Bauführung halt nochmals neu aus. «Uns läuft die Zeit davon. Die Schulkinder sind da. Wir brauchen den Schulraum», so Bär. Die Beschwerde bei Gericht sei damit abgeschlossen.

Anders sehen das die Beschwerdeführer. Substanziell wollte sich zwar keiner mit Namen zum Fall äussern, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Prinzipiell gehe es aber darum, dass die Submissionsgesetze eingehalten werden. «Nach Absprache mit meinen Mandanten werde ich eine Stellungnahme verfassen», erklärte Rechtsanwalt Hans Maurer, der das Architektenkollektiv rechtlich vertritt.

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