Gemeinde Hausen verliert im Turnhallen-Streit
Gemeinderat informierte am Mittwochabend an der Gemeindeversammlung

Im Streit um die Vergabe der Baumeisterarbeiten rund um den Neubau Turnhalle/Tagesstrukturen hat die Gemeinde Hausen vor Verwaltungsgericht eine Niederlage kassiert. So hat das Gericht eine Submissionsbeschwerde des bei der Auftragsvergabe unterlegenen Bauunternehmens gutgeheissen. Gleichzeitig hat das Gericht die Gemeinde angewiesen, die Baumeisterarbeiten neu an die zweitplatzierte (beschwerdeführende) Unternehmung zu vergeben.
Diese unerwartete Neuigkeit verkündete am Mittwochabend Hausens Gemeindepräsident Stefan Gyseler zum Schluss der fast zweieinhalb Stunden dauernden Gemeindeversammlung: «Wir haben vor Gericht verloren, das tut mir leid.» Laut Gyseler war der Gerichtsentscheid erst am Vortag der Gemeinde mitgeteilt worden.
Die Beschwerde hatte zu einem bis heute anhaltenden, zehnmonatigen Baustopp geführt. Die Gemeinde verlor dabei jeden Monat rund 6500 Franken. Laut Gyseler liegt man beim Bau aber derzeit noch im Budget, Stand heute gebe es noch keine Kostenüberschreitung. Wann die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden können, ist eine andere Frage, bestenfalls werde dies Ende/Mitte Mai der Fall sein, so Gyseler weiter.
Wie der Gemeinderat in einer gestern Abend veröffentlichten Medienmitteilung schreibt, wird der Gemeinderat «das Urteil gründlich analysieren und dann entscheiden, ob sich ein Weiterzug lohnt». Es sei aber absehbar, «dass ein Weiterzug ans Bundesgericht – welcher im Übrigen auch durch die neuerdings unterlegene Unternehmung erfolgen könnte – nochmals fast ein Jahr Verzögerung für den Bau der Sporthalle/Tagesstrukturen bedeuten könnte».
Für die 2,6 Millionen Franken teuren Baumeisterarbeiten hatten sich zwei Unternehmen beworben und dabei preislich eng beieinanderliegende Gebote abgegeben. Die Gemeinde fällte den Vergabeentscheid schliesslich aufgrund qualitativer Kriterien. Dagegen reichte das unterlegene Unternehmen die Submissionsbeschwerde ein. Laut Medienmitteilung der Gemeinde Hausen stützte zwar das Verwaltungsgericht das Vorgehen der Gemeinde in den meisten Punkten, gab aber der Beschwerdeführerin dahin gehend recht, dass das «Bewertungskriterium der ‹Dichtigkeit› ein neues Unterkriterium darstelle, für welches aus den Ausführungsunterlagen zu wenig klar hervorgegangen sei, wie es bewertet werde». Ein in diesem Bewertungskriterium erteilter und in der Gesamtheit entscheidender Punkteabzug zum Nachteil des unterlegenen Unternehmens sei nicht gerechtfertigt gewesen, so die Begründung des Verwaltungsgerichts.
Der Kredit für den Neubau war von der Hausemer Stimmbevölkerung im November 2022 genehmigt worden. Im April 2024 begannen schliesslich die Aushubarbeiten, welche jedoch zwei Monate später wegen der Beschwerde gestoppt werden mussten – bis heute.
Ja zu Unterflurcontainern
Die umstrittene neue Abfallverordnung (Totalrevision) hatte gestern an der Gemeindeversammlung für einen Rekordaufmarsch von 244 Stimmberechtigten gesorgt – und für lange, sehr lebhafte Diskussionen. Am Schluss wurden die Anträge aber alle im Sinne des Gemeinderates mit jeweils grossem Mehr gutgeheissen. So hält die Gemeinde beim Grüngut und Astmaterial am bisherigen Bring-System fest, und es werden in den nächsten 20 Jahren flächendeckend Unterflurcontainer (UFC) eingeführt (Hauskehricht).
Ja sagten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch zur neuen Gemeindeordnung, einem Kredit von 1,225 Millionen Franken für neue Wasserleitungen und einem Kredit von 750000 Franken für die Umgestaltung des Primarschulareals.
Ein ausführlicherer Bericht zur Gemeindeversammlung erscheint am kommenden Dienstag.